Der Verein "Pro Handicap e.V." mit dem Sitz in Duisburg verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist im Vereinsregister Amtsgericht Duisburg unter der Nummer 4256 geführt.
Der Verein führt den Namen "Pro Handicap" mit dem Zusatz "e.V." nach Eintragung und hat seinen Sitz in Duisburg.
Der Verein bezweckt die Verbesserung der Akzeptanz von gehandicapten Menschen in der Gesellschaft und Vertrauensbildung der Betroffenen in die eigenen Fähigkeiten.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit, dem Medienkontakt und andere Aktivitäten.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mitglieder können einzelne Personen werden.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
Über die Höhe und Fälligkeit der Geldbeiträge beschließt die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder.
Der erste Jahresbeitrag beträgt 60,00 €.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.
Aus Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschlüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach dem Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
Die in den ersten drei Monaten jeden Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von einer Woche schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung beschließt auch über die Art der Liquidation.
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an
Albert-Schweitzer-Einrichtungen für Behinderte GmbH
Frühförderstelle
Königstraße 87
47178 Duisburg
Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Duisburg einzutragen.
Duisburg, den 15.03.2005